Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Harb GesmbH, Weiz

 

Geltung unserer AGB

Im Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, also auch für künftige Aufträge, ausschließlich die nachstehend angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder fernschriftlich unsererseits einer Abänderung zugestimmt wird. Abweichende Bedingungen in Bestellformularen oder in Bestellschreiben von Kunden widersprechen wir bereits hiermit. Sie werden auch dann für uns nicht bindend, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Form.

Sämtliche Verträge mit unseren Kunden werden erst durch unsere schriftliche, fernschriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung wirksam. Bis dahin sind unsere Angebote unverbindlich und freibleibend.

 

Lieferbedingungen

Den von uns angebotenen Preisen liegen die derzeit für uns gültigen Einkaufspreise und Lohn- und Gehaltstarife zugrunde. Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin (bei Abrufaufträgen ist der vereinbarte Zeitpunkt der jeweiligen Teillieferung maßgebend) ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, behalten wir uns für den Fall der Erhöhung vorgenannter Kosten eine angemessne Erhöhung des Lieferpreises vor.Die Kosten der Verpackung trägt der Kunde. Angaben in Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind nur ungefähr.

Alle von uns unentgeltlichen ausgefolgten Zeichnungen, Verrohrungsschemen, andere technische und ähnliche Unterlagen sind vom Kunden, auftragsbezogen, auf deren Richtigkeit zu überprüfen.

Teillieferungen sind zulässig. Eine angebotene Lieferfrist beginnt mit dem Tage der völligen Auftragsklarheit. Wird die Lieferfrist aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, kann der Kunde nach vorhergehender Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

 

Gefahrtragung

Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Wir haben unser Lieferverpflichtungen erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß der Post, Bahn, dem Frachtführer oder Spediteur übergeben oder auf unsere eigenen Fahrzeuge verladen worden ist.

Durch von uns nicht verschuldete und nicht vertretende Umstände, durch welche die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware übermäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich werden, so etwa in Fällen höherer Gewalt sowie behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörung, Streiks, Aussperrungen und zwar sowohl bei uns als auch bei unseren Lieferanten entbinden uns für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferverpflichtung. Zu einer Nachlieferung der auf Grund der vorübergehenden Behinderung nicht gelieferten Ware sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet.

 

Gewährleistung

Für die bestellungsgemäße Ausführung der Lieferung und Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen übernimmt der Vertragspartner die volle Garantie auf die Dauer von 6 Monaten, bzw. die erweiterte Garantie entsprechend der Garantiezeit der Herstellerwerke. Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln sofort nach der Entdeckung unter Beifügung eines Musters geltend gemacht werden.

Keine Gewähr wird übernommen bei Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung, auch durch Dritte, entstanden sind. Bei Nichtbeachtung werksseitig beigelegter bzw. anforderbarer Einbau- und Betriebsanleitung, sowie Nichtbeachtung vorab erkennbarer Schäden bei einer Weiterverwendung, kann ebenfalls keine Gewähr übernommen werden. Für Schäden, die durch bauseitige Beeinflussung wie Feuchtigkeitseintritt, Verschmutzung, Hitzeeinwirkung, Stoß- oder Schlageinwirkung oder ähnliche entstanden sind, gibt es keine Gewähr. Die Haftung oder Garantie muss auch in solchen Fällen abgelehnt werden, in welchen vom Vertragspartner unrichtige oder ungenaue Angaben gemacht wurden.

Ist ein Fall der Ersatzlieferung durch die Firma Harb GesmbH gegeben, so entstehen dieser aus diesem Fall keine weiteren Verpflichtungen in Bezug auf Preisminderung, Ersatz der Kosten einer vom Besteller oder einem Dritten vorgenommenen Mängelbehebung, etwa durch den Austausch des defekten Teiles, Verrechnung vom Km-Pauschalen etc., Schadenersatz, Folgeschäden usw. Ebenso verlängert sich dadurch die ursprüngliche Garantiefrist für die Ersatzlieferung nicht. Lieferungen aus Kulanz verstehen sich ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht.

Bei Schadenersatzansprüchen verpflichtet sich der Kunde, die Firma Harb GesmbH unverzüglich nach Bekanntwerden des Schadens schriftlich über die Art und den Umfang des Schadens zu unterrichten und dieser Gelegenheit zu geben, vor Schadensbehebung die Ursache und den Schadensumfang zu sichern, den Schaden selbst oder durch Dritte beheben zu lassen.

Die Firma Harb GesmbH ist von der Verpflichtung zu einer Garantie befreit, solange der Vertragspartner mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist.

Vom Kunden geltend gemachte Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens 1 Monat nach Zurückweisung einer Mängelrüge.

Handelsübliche Abweichungen der Farbtöne, Maße, Gewichte und Güte stellen keine Mängel der gelieferten Ware dar.

 

Nichterfüllung durch den Kunden

Bei Ausführung eines Auftrages (Konstruktionen etc.) nach Anweisung des Kunden hat dieser ausschließlich dafür einzustehen, dass ihm ein Recht zur gewerblichen Verwertung der Unterlagen zusieht. Werden durch eine Herstellung nach Entwürfen des Kunden fremden Schutzrechte verletzt, oder wird dadurch gegen eine Kennzeichnungsvorschrift verstoßen, so ist der Kunde uns zur Freistellung von allen etwaigen Schadenersatz- oder Kostenansprüchen Dritter und zum Aufwendungsersatz verpflichtet.

 

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 8 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto, oder innert 20 Tagen netto, ohne Abzug. Mangels anderweitiger Vereinbarung tritt Verzug am 30. Tag nach dem Rechnungsdatum ein (§284 (2) BGB). Mangels anderweitiger Bestimmungen durch den Kunden werden Zahlungen jeweils auf die älteste, noch offene Rechnung einschließlich dazugehörender Nebenforderungen verrechnet.

Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung an. Diskont- und Einziehungskosten für Wechsel und Schecks gehen zu Lasten des Kunden. Als Zahlungseingang gilt das Datum der Bankgutschrift.

Die Ausübung eines Zurückhaltungsrechts wird ausgeschlossen.

Eine Aufrechnung gegen unsere Lieferforderungen ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden zulässig.

Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug sind wir zur Lieferung bestellter Ware bis zur vollständigen Zahlung rückständiger Beiträge nicht verpflichtet. In derartigen Fällen sowie bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden (zB Scheck- und Wechselproteste), bei Übergang des Geschäfts an Dritte, Auflösung des Geschäfts oder Tod des Kunden sind wir berechtigt, für noch nicht ausgeführte Lieferungen Vorauskasse zu verlangen. Lehnt der Kunde diese Art der Geschäftsabwicklung ab, werden alle unsere noch offenen Forderungen sofort zahlungsfällig.

 

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsbedingung, einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung auch Kosten einer erforderlichen Intervention wegen einer Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte, vor. Eine Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware ist uns unverzüglich mitzuteilen. Die kosten einer erforderlichen Intervention trägt der Kunde.Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sicherungshalber herauszuverlangen. Dieses Verlangen sowie die Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware durch uns geltend nicht als Rücktritt vom Vertrag, desgleichen nicht das Verlängern, die Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Für diesen Fall tritt er schon jetzt alle seine zukünftigen Ansprüche gegenüber seinem Kunden aus der Weiterveräußerung ab. Von Dritten eingehnde Zahlungen nimmt der Kunde treuhänderisch für uns entgegen und leitet sie uns unverzüglich im Rahmen seiner noch offenen Verbindlichkeiten weiter.

Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns die Namen seiner Kunden, gegenüber denen er durch Veräußerung unserer Ware Ansprüche erworben hat, sowie die von diesen geschuldeten Beiträge mitzuteilen.

Übersteigt der Wert der uns dergestalt gegebenen Sicherheiten unsere fälligen und nicht fälligen Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir in Höhe des Überschusses auf Verlangen des Kunden zur Rückübertragung abgetretener Ansprüche oder zum Verzicht auf das vorbehaltene Eigentum verpflichtet.

 

Ausschluss von Schadenersatzansprüchen

Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Arbeitnehmern sind, soweit gesetzlich möglich, auf alle Fälle aber wenn sie auf nur leichter Fahrlässigkeit beruhen, aufgeschlossen. Gleichgültig ist, ob sie als solche aus Vertragsverletzung oder Verletzung vertraglicher Neben pflichten, als Verletzung von Pflichten beim Vertragsabschluss oder als solche aus unerlaubter Handlung bezeichnet werden. Dazu gehören auch Mängelfolgeschäden, Verzögerungsschäden und etwaige Schäden wegen Konstruktionsfehlern. Alle uns gegenüber erhobenen Schadenersatzansprüche, gleich aus welchen Rechtsgrund und ungeachtet der Schuldfrage, verjähren mit Ablauf von 6 Monaten ab Auslieferung der Ware, der Vollendung des Werks oder der Erbringung unserer Leistung.

 

Anzuwendendes Recht

Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden regeln sich aus schließlich nach österr. Recht. Dies gilt sowohl für den Abschluss, wie für die Ausführung des Vertrages.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Weiz.

Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Weiz.